Die umstrittene Münchner „Baal“-Inszenierung von Frank Castorf (63) darf nur noch zweimal gezeigt werden. Darauf einigten sich der Suhrkamp-Verlag als Vertreter der Bertolt-Brecht-Erben und das Residenztheater am letzten Mittwoch vor dem Münchner Landgericht.
Der Vergleich wurde nach sechseinhalb Stunden Verhandlung am späten Abend erzielt. Die Aufführungen am 28. Februar in München und im Mai beim Theatertreffen in Berlin finden noch statt; alle weiteren geplanten Aufführungen entfallen. Das Münchner Residenztheater verpflichtete sich, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der Anwalt des Residenztheaters hatte in der Verhandlung zunächst vorgeschlagen, das Theaterstück nicht über die bereits geplanten Termine im Februar und März sowie beim Theatertreffen in Berlin hinaus aufzuführen, außerdem den Titel zu ändern, vor jeder Aufführung auf die Problematik hinzuweisen und sich beim Suhrkamp-Verlag besonders zu bedanken. Das lehnte der Verlag ab.
Mehrfach hatte der Richter während der Verhandlung versucht, Anwalt und Justiziarin des Suhrkamp-Verlages von der Möglichkeit einer Einigung zu überzeugen und die bereits geplanten weiteren Aufführungen stattfinden zu lassen. Erst nach mehrstündigen Zeugenvernehmungen lenkte Suhrkamp ein.
Als Vertreter von Brechts Erben hatte Suhrkamp beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Inszenierung am Residenztheater beantragt. Bei Castorfs Interpretation handele es sich um eine „nicht autorisierte Bearbeitung des Stückes“. Der Regisseur hat dem „Baal“ in seiner Inszenierung zahlreiche Fremdtexte hinzugefügt. Dabei geht es etwa um die Rolle des Westens in Südostasien während des Vietnamkriegs: der unersättliche Baal wird zur Allegorie.
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