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Samstag, 2. September 2017

Johann Sebastian Bach im Gefängnis


Johann Sebastian Bach saß im Herbst 1717 vier Monate wegen Aufmüpfigkeit gegen den seinen Landesherrn und Herzog, mit dem er sich über verkracht hatte, im Gefängnis. So ein Dickkopf! Wegen "Halsstarrigkeit" kam Johann Sebastian Bach ins Gefängnis. Er hatte sich schlicht geweigert seinem Auftraggeber weiter treu zu dienen. Erst am 2. Dezember kam der Komponist wieder aus dem Gefängis frei.

Zum einen war es erst einmal wohl gekränkte Eitelkeit, die ihn dazu veranlasste, nichts mehr für seinen Weimarer Dienstherren Herzog Wilhelm Ernst zu komponieren. Hatte dieser doch tatsächlich Georg Phillip Telemann und nicht ihm die Stelle des Kapellmeisters angeboten. Und das, obwohl Bach seit neun Jahren beste Arbeit für den Herzog geleistet hatte und für diese Stelle wie geschaffen war.

Auf Bachs förmliches Gesuch antwortete der Herzog nicht, eine Audienz gewährte er ihm nicht und - der Gipfel der Frechheit - er strich die Notenpapierlieferungen an Bach.

Da der neue potentielle Arbeitgeber - Fürst Leopold von Köthen - Bachs Talent besser zu schätzen wußte und ihn vom Lakai in den Rang eines Hofoffiziers erheben wollte. Bach sollte in Köthen die alleinige Verantwortung über die Hof-, Kammer- und Tafelmusik erhalten. In Köthen boten sich also großartige Möglichkeiten für seine musikalischen Ambitionen.

Der Wunsch Wohnort und Arbeitgeber zu wechseln, führte jedoch schnell zu politischen Verwicklungen. Zumal, wenn er sich über das geltende Recht hinwegsetzte und mit Fürst Leopold von Köthen einen Vertrag abgeschlossen hatte, ohne vorher daheim in Weimar Herzog Wilhelm Ernst um Entlassung zu bitten. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Herzogs durfte Bach nicht wegziehen, er war eben nur ein Lakai. Und so saß er fest.

Weblinks:

Bach wird aus dem Gefängnis entlassen - www.br.de

Johann Sebastian Bach-Biografie - Biografien-Portal - www.die-biografien.de

Johann Sebastian Bach-Zitate - Zitate-Portal - www.die-zitate.de

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